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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Hochschule Rhein-Waal

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW umgesetzt.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Die Hochschule Rhein-Waal ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://e-government-hochschultag.de/

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Dieser Webauftritt wurde überarbeitet und erfüllt die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0.

 

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 01.03.2024 erstellt und basiert auf einem vom Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein im Februar 2024 durchgeführten BITV-Test.

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am 01.03.2024.

 

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://e-government-hochschultag.de/ aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Schicken Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit bitte an marketing@hochschule-rhein-waal.de.

 

Schlichtungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website https://e-government-hochschultag.de/ an oben genannten Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Telefonisch: (0211) 855-3451.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.